DGUV Prüfungen
DGUV (UVV) Prüfung von Hebebühnen
Hubarbeitsbühnen und Kfz-Hebebühnen sowie Kfz-Verladebühnen werden in Deutschland immer häufiger eingesetzt. Leider kommt es dabei auch immer wieder zu Unfällen, die mit hinreichender Sachkundeprüfung hätten vermieden werden können. Die meisten Zwischenfälle werden durch falsch aufgestellte Hebebühnen oder defekte Bühnen verursacht. Mit einem sehr weiten Einsatzgebiet in teilweise gefährlichen Umgebungen und extrem auskragenden Bühnen, die bis zu 100 m hoch und 40 m weit ausgefahren werden können, gehören Hebebühnen zu den sicherheitssensiblen Arbeitsplätzen.
Hebebühnen, gleich welchen Typs, sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen. Im Wesentlichen beschränkt sich der Umfang auf eine Sicht- und Funktionsprüfung und erstreckt sich auf - den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auch auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen worden sind, - die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, - die Vollständigkeit des Prüfbuches. Die jährlichen Prüfungsbefunde sind in dem der Hebebühne zugeordneten Prüfbuch aufzubewahren.
JASPER Industriehydraulik hat befähigte Personen / Sachkundige für Hebehühnen für Sie bestellt, die dazu Ausgebildet wurden, gemäß DGUV Regel 100-500 (BGR 500 und VBG 14), wiederkehrende Prüfungen an Hubarbeitsbühnen und Kfz-Hebebühnen sowie Hubladebrücken und Ladebrücken eigenverantwortlich und sachgerecht für Sie durchzuführen.
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